Dienstag, 2. Juni 2020

Auflagen für Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs

02. Juni 2020
Am 2. Juni hat der bayerische Tischtennisverband konkrete Auflagen für die Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs bekannt gegeben.

Hier ein Auszug:

  • Mindestabstand von 1,50 Meter zwischen 2 Personen ist immer einzuhalten
  • bei jeglichen Krakheitsssymptomen ist das Betreten der Halle verboten
  • wer nicht am Training teilnimmt muß Mundschutz tragen
  • maximal 6 Tische und 20 Teilnehmer pro Training
  • Pro Training muß genau dokumentiert werden, wer teilnimmt
  • Ein Tisch muß die Fläche von 5 X 10 Meter haben und sollte umrandet werden
  • nach dem Training müssen alle Tische und benutzte Bälle desinfiziert werden
  • ein Hygienebeauftragter ist notwendig

Alle Punkte im Detail finden sich hier: Hygieneregeln des BTTV für Trainingsgruppen

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